Sie können für Ihr Kind mit dem Bremen-Pass Unterstützungen im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Den Bremen-Pass erhalten Sie im Jobcenter und beim Amt für Soziale Dienste. Nähere Informationen können Sie unter diesem Link herunterladen:
Flyer Bremen-Pass (pdf, 511 KB)
Besitzen Sie einen gültigen Bremen-Pass für Ihr Kind, so legen Sie diesen im Schulsekretariat vor. Bestenfalls immer zu Beginn eines Schuljahres. Wenn kein gültiger Bremen-Pass vorliegt, können wir nachträglich Ausflüge und Klassenfahrten nicht über diese Leistungen abrechnen.